Marktordnung
Pferdemarkt Gutengermendorf
Der Ortsverein Gutengermendorf weist als offizieller Veranstalter ausdrücklich darauf hin, dass die Regelungen der erlassenen Marktordnung zum Gutengermendorfer Pferdemarkt einzuhalten sind.
1. Haftung
Für Schäden haftet grundsätzlich der Verursacher. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder abhanden gekommene Gegenstände. Das gleiche gilt für das Parken auf den gekennzeichneten Parkflächen.
2. Verbotshinweise
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es gemäß § 6 Absatz 2 des Ordengesetzes verboten ist, Titel, Orden und Ehrenzeichen mit nationalsozialistischen Emblemen anzubieten, zu verkaufen oder diese sonst in Verkehr zu bringen. Es ist nach § 86 a des Strafgesetzbuches ebenfalls verboten, Schriften vorrätig zu halten, öffentlich zu verwenden oder zu verbreiten, in denen Kennzeichen verfassungswidriger Parteien oder Vereinigungen (namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformeln) verwendet werden. Den Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
Der Verkauf von Waffen und waffenähnlichen Artikeln jeglicher Art (auch Luftdruckwaffen, historische Waffen u. Reizgas etc.)ist verboten und wird mit Marktverbot und sofortigem Platzverweis geahndet (Waffengesetzv. 01.03.04; BGBl.1 Teil 1).Gegenstände mit jugendgefährdenden Aufdrucken bzw. Inhalten dürfen nicht gehandelt werden.Beim Handel mit bespielten Videos und CDs sowie bei Musikveranstaltungen sind die Urheberrechte zu wahren.
Es ist ausdrücklich untersagt, Musik aus dem Repertoire der GEMA ohne unsere Genehmigung abzuspielen oder aufzuführen oder aufführen zu lassen oder abspielen zu lassen. Sollten Sie beabsichtigen, Musik aus dem Repertoire der GEMA abzuspielen/aufzuführen bzw. abspielen/aufführen zu lassen, so ist dies nur auf Ihren Antrag hin, unter Mitteilung der Art und des Umfangs der Musikwiedergabe/-aufführung, und nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch uns möglich. Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung ist in jedem Fall, dass durch Sie eine ordnungsgemäße Anmeldungbei der GEMA bereits erfolgt ist und uns die Zahlung der entstandenen Gebühren nachgewiesen wird. Eine Genehmigung kann durch uns insbesondere versagt werden, sofern Art und Umfang der von Ihnen beabsichtigten Musikwiedergabe/-aufführung nicht zum Charakter der Veranstaltung passt oder andere Marktteilnehmer beeinträchtigt.
Der Verstoß gegen vorstehende kann zur außerordentlichen Kündigung und Schadensersatzansprüchenführen.
3.Freihaltung der Rettungswege und Löschwasserentnahmestellen
Alle Wege sind Rettungswege und zu jeder Zeit freizuhalten. Es ist nicht gestattet, Wege und die gekennzeichneten Löschwasserentnahmestellen mit Waren bzw. ausladenden Teilen von Geschäften und Ähnlichem auch nur teilweise zu versperren. Löschwasserentnahmestellen sind im Umkreis von 8m freizuhalten.
4. Anmeldung und Einweisung
Einlasszeiten:
Freitag von 17:00 bis 22:00 Uhr
Samstag ab 5:30 bis 7:30 Uhr
Jedem Aussteller wird ein Standplatz nach Zahlung der Standmiete zugewiesen.
Die Standplatz-Vergabe erfolgt vor Ort ausschließlich durch die Marktleitung.
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für an nicht bevollmächtigte Personen gezahltes Standgeld.
5. Sauberkeit und Ordnung
Der Standplatz ist sauber zu hinterlassen und der Müll ist mitzunehmen.
6. Lebensmittelverkauf
Der Verkauf von Lebensmitteln und Getränken ist nur mit Genehmigung der Marktleitung erlaubt.
- Mit Erlaubnis müssen die Lebensmittel geschützt vor Staub, Insekten, Schmutz usw., unter 7 °C aufbewahrt werden.
- Personen welche Lebensmittel verkaufen, müssen ein gültiges Gesundheitszeugnis vorweisen.
7. Kennzeichnung
Name und Adresse müssen am Marktstand des Betreibers stehen.
8. Verkauf von Tieren und Equiden
8.1 Tiere die zum Verkauf angeboten werden, werden von einer neutralen Kontrollkommission vor Betreten des Geländes überprüft. Tiere, die sich in einem schlechtem Pflege- und Gesundheitszustand befinden, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.
8.2 Kleintiere sollen erhöht, nicht auf dem Erdboden stehen.
8.3 Alle Equiden müssen über einen Equidenpass verfügen.
8.4 Alle Equiden müssen am Halfter mit einer vom Veranstalter gegebenen Nummer gekennzeichnet sein.
8.5 Die Daten der Übernehmer von Equiden, Schafen, Ziegen und Geflügel müssen in den Bestandsregistern der Verkäufer erfasst werden.
8.6 Bestimmungen für Welpen:
8.7.1 Verkauf von Welpen nur in Begleitung des Muttertieres
8.7.2 Abgesetzte Welpen müssen mindestens 8 Wochen alt sein
8.7.3 Die Welpenschutzimpfung muss mindestens 7 Tage alt sein
8.7.4 Tiere über 3 Monate müssen über einen Tollwutschutz verfügen
8.7.5 Kennzeichnung muss mittels Vorlage des Impfausweises nachgewiesen werden
8.7 Hunde und Katzen aus dem Ausland sind auf dem Markt nicht gestattet.
8.8 Am Stand von Kleintieranbietern ist gut sichtbar ein Schild mit Name und Anschrift des Tierhalters anzubringen.
8.9 Schweine sind auf dem Markt nicht gestattet.
9. Hausrecht
Der Veranstalter genießt Hausrecht.
Den Anweisungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.
Ortsverein Gutengermendorf e.V.